Ja, es gibt zwei Arten von Verarbeitungstätigkeiten:
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Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten als datenschutzrechtlich Verantwortlicher
In diesem Verzeichnis werden alle Verarbeitungstätigkeiten dokumentiert, die das entsprechende Unternehmen als Verantwortlicher vornimmt. Das heißt, die erfassten Verarbeitungstätigkeiten werden (auch) im eigenen Interesse des Unternehmens verarbeitet.
2. Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten als Auftragsverarbeiter
In diesem Verzeichnis werden alle Verarbeitungstätigkeiten dokumentiert, die das entsprechende Unternehmen als Auftragsverarbeiter vornimmt. Das bedeutet, die Verarbeitungstätigkeiten werden ausschließlich im Interesse und auf Weisung eines anderen Unternehmens verarbeitet. Werden unterschiedliche Verarbeitungstätigkeiten im Interesse unterschiedlicher Drittunternehmen durchgeführt, können hierfür mehrere Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten als Auftragsverarbeiter notwendig sein.