Muss ich meine Mitarbeiter zum Thema Geldwäsche schulen? Wenn ja, was muss diese Schulung beinhalten?

Ja, als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Thema Geldwäsche zu schulen, um sicherzustellen, dass sie in der Lage sind, potenzielle Geldwäscheaktivitäten zu erkennen und zu verhindern.

Die Schulung sollte folgende Themen umfassen

  1. Definition von Geldwäsche: Eine Erklärung, was Geldwäsche ist und wie sie funktioniert, einschließlich der verschiedenen Phasen der Geldwäsche, wie z. B. Einzahlung, Verschleierung und Integration.

  2. Gesetzliche Anforderungen: Ein Überblick über die in Ihrem Land geltenden Gesetze und Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche, einschließlich der Verpflichtungen und Sanktionen bei Nichteinhaltung.

  3. Risikobewertung: Eine Erläuterung, wie Geldwäsche in Ihrem Unternehmen auftreten kann und welche Faktoren zu einem erhöhten Risiko führen können, z. B. die Art der Kunden und Transaktionen.

  4. Erkennung von Verdachtsfällen: Eine Anleitung, wie Ihre Mitarbeiter verdächtige Aktivitäten erkennen können, einschließlich ungewöhnlicher Transaktionsmuster, ungewöhnlichen Kundenverhaltens oder fehlender Informationen.

  5. Verfahren für die Meldung von Verdachtsfällen: Eine Anleitung, wie Ihre Mitarbeiter Verdachtsfälle melden können und welche Informationen sie liefern müssen, um den Verdacht zu untermauern.

  6. Schulungsnachweise: Sie sollten dokumentieren, dass Sie Ihre Mitarbeiter geschult haben, indem Sie Schulungsnachweise aufbewahren und sicherstellen, dass neue Mitarbeiter bei der Einstellung geschult werden.

Geldwäscheschulungen sollten regelmäßig wiederholt werden, um sicherzustellen, dass Ihre Mitarbeiter auf dem neuesten Stand sind und sich an die neuesten Entwicklungen im Bereich der Geldwäschebekämpfung anpassen können.