Die Benennung eines (internen oder externen) Datenschutzbeauftragten ist in Deutschland verpflichtend, wenn mindestens einer der folgenden Punkte zutrifft:
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mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Dazu zählt bereits die Verarbeitung von Emailadressen bzw. die Arbeit an einem Computerarbeitsplatz
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das betreffende Unternehmen nicht nur “normale” personenbezogenen Daten verarbeitet, sondern in umfangreichen Maße “besonders sensible Informationen”, wie Gesundheitsdaten oder politische Meinung verarbeitet
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die geschäftliche Kerntätigkeit darin besteht, Daten für die Markt- und Meinungsforschung zu verarbeiten
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eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen stattfindet