Welche Aufsichtsbehörden gibt es im Bereich der Geldwäsche?

In Deutschland gibt es mehrere Aufsichtsbehörden, die für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zuständig sind. Hier sind einige der wichtigsten Aufsichtsbehörden aufgelistet:

  1. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin): Die BaFin ist die zentrale Aufsichtsbehörde für den Finanzsektor in Deutschland. Sie überwacht unter anderem Banken, Versicherungen und Wertpapierhandelsunternehmen hinsichtlich der Einhaltung von Vorschriften zur Geldwäscheprävention.

  2. Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU): Die FIU ist eine spezielle Einrichtung, die für die Entgegennahme, Analyse und Weiterleitung von Verdachtsmeldungen im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zuständig ist.

  3. Bundesbank: Die Deutsche Bundesbank hat als Zentralbank Deutschlands ebenfalls eine wichtige Rolle in der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Sie überwacht unter anderem Geldinstitute und bargeldintensive Branchen wie den Immobiliensektor und den Edelmetallhandel.

  4. Bundeskriminalamt (BKA): Das BKA ist als Strafverfolgungsbehörde zuständig für die Untersuchung von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsdelikten.

  5. Landeskriminalämter (LKA): Die Landeskriminalämter sind in den Bundesländern für die Verfolgung von Straftaten wie Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zuständig.

Diese Aufsichtsbehörden arbeiten eng zusammen und tauschen Informationen aus, um die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verbessern und zu intensivieren.