Welche Rechtsgrundlage zur Verarbeitung personenbezogener Daten gibt es?

Einwilligung:

Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben. Diese Einwilligung ist grundsätzlich zu dokumentieren.

Bsp.: Ein Kunde teilt schriftlich mit, dass seine Telefonnummer auch für Werbeanrufe genutzt werden darf.

Vertragserfüllung:

Die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen.

Bsp.: Für die Lieferung eines Möbelstückes ist es notwendig, die Adresse und den Namen des Bestellers zu verarbeiten.

Gesetzliche Verpflichtung:

Die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, die sich an den Verantwortliche richtet.

Bsp.: Eine Rechtsvorschrift muss eingehalten werden, die notwendigerweise die Datenverarbeitung von Kunden verlangt, bspw. eine Rechtsvorschrift aus dem Steuerrecht.

Lebenswichtige Interessen von Personen:

Die Verarbeitung ist erforderlich, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen.

Bsp.:Bei einem lebensbedrohlichen Unfall wird die Blutgruppe des Betroffenen zur lebensrettenden Behandlung weitergegeben.

Öffentliches Interesse:

Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

Bsp.: Eine Redaktion verarbeitet Daten einer bekannten und wichtigen Person.

Berechtigtes Interesse:

Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt.

Diese Rechtsgrundlage ist lediglich ein sog. “Auffangtatbestand”. D.h. es sollte regelmäßig das Vorliegen einer anderen Rechtsgrundlage geprüft werden.

Bsp.: Die Geschäftsleitung einer Bank möchte das Gebäude mit Videokameras sichern. Geprüft wird nun, ob der Schutz vor Überfällen das Recht auf Privatsphäre in öffentlichen Räumen überwiegt.