Wer ist “Verantwortlicher” i.S.d. DSGVO?

Der Begriff „Verantwortlicher“ (Controller) ist neben dem Begriff „Auftragsverarbeiter“ (Prozessor) entscheidend für die Zuweisung der rechtlichen Verpflichtungen, die sich aus der DSGVO ergeben und sind für den Schutz der Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen von wesentlicher Bedeutung.

Ein „Verantwortlicher“ ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet. Der Verantwortliche ist der Hauptentscheidungsträger im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten.

Aus der Sicht einer sog. betroffenen Person besteht die Pflicht des Verantwortlichen in erster Linie darin sicherzustellen, dass beispielsweise die Rechte auf Auskunft oder Löschung befolgt und umgesetzt werden.

Letztlich richten sich die meisten Regelungen der DSGVO an den Verantwortlichen, der sie dann als (Teil der) Geschäftsführung umzusetzen hat.