Als Unternehmen müssen Sie die gesetzlichen Bestimmungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einhalten. Die Zusammenarbeit mit den zuständigen Aufsichtsbehörden spielt dabei eine wichtige Rolle.
Die Zusammenarbeit mit einer Aufsichtsbehörde zum Thema Geldwäsche kann in verschiedenen Phasen erfolgen:
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Registrierung und Überwachung: Die Aufsichtsbehörde ist für die Registrierung der dem Geldwäschereigesetz unterstellten Unternehmen zuständig. Sie überwacht auch die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch diese Unternehmen und führt regelmäßige Kontrollen durch.
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Verdachtsmeldung: Wenn Sie als Unternehmen einen Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung haben, sind Sie verpflichtet, diesen unverzüglich der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden. Diese prüft den Verdachtsfall und leitet gegebenenfalls weitere Schritte ein.
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Zusammenarbeit und Informationsaustausch: Die Aufsichtsbehörde arbeitet bei der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung eng mit anderen nationalen und internationalen Behörden zusammen. Dazu gehört auch der Austausch von Informationen und Erkenntnissen.
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Sanktionen: Die Aufsichtsbehörde kann bei Verstößen gegen die gesetzlichen Bestimmungen Sanktionen verhängen, wie z.B. Geldbußen oder den Entzug der Geschäftslizenz.
Es ist wichtig, dass Unternehmen eng mit den zuständigen Aufsichtsbehörden zusammenarbeiten und diese bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung unterstützen. Eine gute Zusammenarbeit kann dazu beitragen, das Risiko von Verstößen zu minimieren und das Vertrauen der Kunden und Geschäftspartner in das Unternehmen zu stärken.